Im Juli wurde die Berner Brasserie Lorraine über die Landesgrenzen hinaus berühmt: das Rasta-Gate machte Schlagzeilen. Reggae-Musiker mussten ihren Auftritt abbrechen, weil sie Rasta-Frisuren trugen.

Jetzt sorgt ein weiterer Fall für Kopfschütteln: 20 Minuten berichtet über Armeeangehörige, die des Restaurants verwiesen wurden.

Grund: Sie trugen Uniform.

Nach den Worten eines der fünf Betroffenen habe ihnen ein Mitarbeiter mitgeteilt, dass er sie in Uniform nicht bedienen würde. «Wenn wir unsere Uniformen auszögen, würde man uns aber Ersatzkleider zur Verfügung stellen.» Dann wäre alles okay.

Der Ersatz: ein T-Shirt der «Gruppe für eine Schweiz ohne Armee».

Nach rund zehn Minuten verliessen die Soldaten ungläubig das Restaurant. «Ein bisschen hässig bin ich schon», sagte einer. «Wir haben da niemanden gestört, es hat uns auch niemand beachtet, und niemand hat sich beschwert. Sie geben sich da sozial und integrativ, aber es ist doch auch nicht sozial, uns für unsere Uniformen hinauszuwerfen, für die wir nichts können.»

Die Brasserie Lorraine teilte mit: «Im Allgemeinen, wenn Leute mit Militäruniformen kommen, bitten wir die Personen, etwas darüberzuziehen oder zu gehen.» Ein T-Shirt reiche, und das werde gerne gestellt. So geschehe es seit vierzig Jahren.

Die 3 Top-Kommentare zu "Nach dem Rasta-Gate: In der Brasserie Loraine sind nicht nur Rasta-Frisuren verboten, sondern auch Uniformen"
  • frank huber

    Gäste mit der CH-Militär-Uniform darf man als Gastwirt verweisen, Leute mit Kopftuch nicht. WOW- weit haben wir's gebracht in der Schweiz. Wählt noch mehr Rote!

  • hansj.

    Ich kenne Bern und seine Beizen sehr gut. Wie um Himmelswillen kommt jemand auf die Idee, in ein solch linksversifftes Loch zu gehen?

  • Ludwig Detusch

    Gemäss Hausrecht kann der Wirt "entscheiden, wer bewirtet wird, und wer nicht, solange dadurch niemand diskriminiert wird." Wenn vom Gesetz zum Militärdienst verpflichtete Personen einzig wegen ihrer Uniform nicht bedient werden, so ist dies doch klare Diskriminierung und Gesetzesbruch. Ein solcher sollte für den Lokalbetreiber spürbare Konsequenzen haben.