Am vergangenen Osterwochenende blockierten Aktivisten von «Renovate Switzerland» die Gotthard-Autobahn.

Viele Autofahrerinnen und -fahrer haben sich über die Aktion der Klimakleber beschwert. Viele fragen sich, weshalb das Strassengesetz nicht durchgesetzt wird.

Tatsächlich wäre die Rechtsgrundlage eindeutig: Im Artikel 26 Absatz 1 des Strassengesetzes heisst es:

Dieser Tatbestand dürfte jedes Mal erfüllt sein, wenn diese Gruppe Strassen bewusst und gezielt ohne Bewilligung für den Verkehr unbenutzbar macht.

«Wieso folgt keine angemessene Bestrafung?», will ein Weltwoche-Digital-Leser zu Recht wissen.

Bisher hatten diese Aktivisten wenig zu befürchten. Wer in der Schweiz eine Strasse aus politischen Gründen blockierte, kam meist ungeschoren davon.

Vielleicht setzt jetzt ein Umdenken ein. Zu hoffen wäre es.

Denn eine Autobahn zu betreten und Tausende von Autofahrern von der Benützung abzuhalten, ist definitiv kein Kavaliersdelikt.

Die 3 Top-Kommentare zu "Bestraft das Kleben: Wenn radikale Klima-Aktivisten Autobahnen blockieren, ist das natürlich illegal. Wann greift der Staat endlich durch?"
  • Anna Meier

    Der Staat greift nur bei anständigen steuerzahlenden Bürgern durch, die niemandem etwas zuleide tun, aber dem Staat den Gehorsam verweigern, wenn der sich illegal in seine Privatangelegenheiten einmischen oder sie zu einer potenziell tödlichen Genspritze zwingen will.

  • Seekatze

    Wo sind die Polizisten, die bei Demos 2020/1 zu Hunderten Zeit hatten, die friedlichen Menschen zu "bewachen"? Und willkürlich Bussen und Verzeigungen auszustellen?

  • Markus Mohr

    Giorgia Meloni hat recht: es ist organisierte Kriminalität - entsprechend sollen die "Aktivisten" rechtlich behandelt werden!