Die EU massregelt die Schweiz. Junge Wissenschafter, die vom Europäischen Forschungsrat (ERC) Forschungsgelder erhalten wollen, aber in der Schweiz wohnen, werden nicht mehr berücksichtigt. Es sei denn, sie ziehen in einen Staat, der entweder Mitglied der EU oder zumindest mit ihr assoziiert ist.

In der Schweiz sind derzeit 28 Stipendiaten davon betroffen, rechnet Science Business vor. Sie müssten ihren Standort verlegen, um die rund 1,5 Millionen Euro zu erhalten, mit denen im Durchschnitt einzelne Projekte unterstützt werden.

Dass das eine Vergeltung für den Abbruch der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen ist, ist offensichtlich. «Juristische Personen mit Sitz in der Schweiz fallen derzeit nicht unter die Übergangsregelung,» betonen Forschunspolitiker der EU. Keine Hindernisse gibt es hingegen für Akademiker aus neun Nicht-EU-Ländern, darunter Georgien, Serbien, Israel oder die Türkei. Demnächst wird der Forschungsrat überdies Gesuche von Wissenschaftern aus armen Ländern berücksichtigen, darunter Armenien, Marokko, die Ukraine, Tunesien, zudem aus Afghanistan, Bhutan, Gabon, Pakistan und Palästina sowie aus Simbabwe.

Auch künftig will die EU akademische Institute in der Schweiz meiden. Der Forschungsrat will deren Stipendiengesuche nicht mehr prüfen. Forscher in armen Ländern mag das freuen. Denn neben Grossbritannien zählten Forscher aus der Schweiz zu den grössten Nutzniessern der EU-Gelder. Ost- und Mitteleuropa erhielten deutlich weniger Zuwendungen für ihre Projekte. Der ERC schüttet in der ersten Finanzierungsrunde von Horizon Europe insgesamt 619 Millionen Euro an Nachwuchsforscher aus.

Mit dem Ausschluss der Schweizer Forschung schadet sich die EU letztlich selber. Statt von exzellenten Akademikern profitieren zu können, wird sich die Union künftig vermehrt mit zweitklassiger Grundlagenforschung begnügen müssen.