Der Schweizer Bundesrat hat angekündigt, nationalsozialistische Symbole und Gesten in der Öffentlichkeit verbieten zu wollen. Das Verbot, das aus einer Motion von National- und Ständerat hervorgeht, umfasst sowohl eindeutig erkennbare Zeichen wie das Hakenkreuz und den Hitlergruss als auch abgewandelte Symbole wie etwa die Zahlencodes «18» und «88». Verstösse sollen mit einer Busse von 200 Franken geahndet werden.

Der Vorstoss erfolgt vor dem Hintergrund einer Zunahme antisemitischer Vorfälle in der Schweiz. Bisher ist das Verwenden solcher Symbole nur strafbar, wenn damit aktiv die Ideologie des Nationalsozialismus propagiert wird. Rassismus und Antisemitismus seien in einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft inakzeptabel, so der Bundesrat.

Ausnahmen seien für schulische, wissenschaftliche, künstlerische und journalistische Zwecke vorgesehen. Ebenso ausgenommen bleiben religiöse Symbole wie buddhistische Zeichen, die den nationalsozialistischen Symbolen ähneln könnten.

In einem nächsten Schritt soll die Landesregierung weitere extremistische, rassistische und gewaltverherrlichende Symbole ins Visier nehmen. Der Entwurf für ein Spezialgesetz wird nun in die Vernehmlassung gegeben.