Das deutsche Bundes-Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz zu Ehen mit Kindern unter 16 Jahren in der aktuellen Form nicht grundgesetzkonform ist. Es müssten weitere Regelungen zu möglichen Folgen wie Unterhaltsansprüchen geschaffen werden.

Das pauschale Verbot von Kinderehen muss auf Geheiss des Bundes-Verfassungsgerichts nachgebessert werden.

Im Ausland geschlossene Ehen mit Unter-16-Jährigen dürften zwar ohne Prüfung des Einzelfalls für nichtig erklärt werden, teilten die Karlsruher Richter mit. Derzeit fehle jedoch eine Möglichkeit, die Ehe auch nach deutschem Recht wirksam weiterzuführen, sobald beide volljährig sind.

Ausserdem müssen künftig Unterhaltsansprüche wie nach einer Scheidung vorgesehen werden.

Der Beschluss wurde im Fall eines Mädchens gefasst, das mit 14 Jahren in Syrien einen sieben Jahre älteren Mann geheiratet hatte und später nach Deutschland floh.

Die 3 Top-Kommentare zu "Bundesverfassungsgericht urteilt: Verbot von Kinderehen verstösst gegen Grundgesetz"
  • BeRom

    Und wie wird das Gericht entscheiden, wenn ein 30-jähriger Europäer das gleiche Recht einfordert, eine 12-jährige Nachbarstochter heiraten zu wollen? Es ist abartig, die Unterhaltspflicht geregelt zu wissen statt die Kinder ein für allemal von dieser Abnormität zu schützen. Andere Länder - andere Sitten heißt nicht, dass wir alles zu akzeptieren haben. Statt Rechtssicherheit sät man von Seiten Regierung und Justiz immer mehr Unsicherheit.

  • tim_heart777

    Solche Probleme importieren wir mit all der Willkommenskultur. Nicht nur müssen wir den ganzen Volkerwanderungs-Wahnsinn alimentieren, sondern auch unsere Gesetze anpassen. Wann schieben wir den Riegel vor?

  • rangitoto

    Deutschland geht schneller vor die Hunde als gedacht!