Die Medienkonferenz der Finma vom 5. April 2023 hat nur teilweise Klarheit bezüglicher ihrer Rolle bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS geschaffen. Über weite Strecken waren die Ausführungen der Finma eher eine Darlegung von Ausreden, warum sie nicht eingreifen konnte. Mit dem Hammerargument, dass man Vertrauensverlust nicht regulieren könne, wurde jegliche Kritik im Keim erstickt.

Viele Fragen wurden zwar beantwortet, aber die vier wichtigsten wurden schon gar nicht gestellt.

Für die Aktionäre wäre es doch wichtig zu wissen, warum die Finma davon ausging, dass die Aktionäre im Konkursfall leer ausgehen sollten beziehungsweise ihre Aktien abgeschrieben werden müssten. Die Finma hat an der Pressekonferenz ja selbst dargelegt, dass im Sanierungs- oder Konkursfall inklusive abgeschriebene AT1-Anleihen ein Eigenkapital von 76 Milliarden zur Verfügung gestanden hätte.

Warum dieses Eigenkapital dann von einem Tag auf den anderen im Zuge eines Konkursfalls oder einer Sanierung wertlos werden sollte, wurde nicht dargelegt und von den Journalisten auch nicht hinterfragt. Dies wäre doch nur dann der Fall, wenn die Aktiven im Liquidationsfall massiv an Wert einbüssen würden. Kommt dazu, dass ein Verkauf der Schweizer CS wohl viel Geld eingebracht hätte.

Wenn die Werthaltigkeit der Aktiven jedoch nicht gegeben ist, was im Falle des noch vorhandenen Goodwills von 2,9 Milliarden Franken zweifellos der Fall ist, dann muss man die Verantwortung der Revisionsgesellschaft untersuchen. Welche anderen Aktivposten in der Bilanz weisen denn eine derart grosse Fehlbewertung auf, dass über 70 Milliarden Eigenmittel auf null abgeschrieben werden müssten? Die Finma hat die Jahresrechnung der CS auch abgesegnet und offensichtlich für korrekt erachtet.

Die zweite wichtige Frage bezieht sich auf einen allfälligen Misserfolg der CS-Integration in die UBS und einen allfälligen Vertrauensverlust für die UBS, wenn Rechtsfälle, auch aus Altlasten der CS, den Ruf der UBS über Jahre belasten. Was tut die Finma im Falle eines Bankruns auf die UBS? Wer trägt in solchen Fällen dann die Verantwortung für die von den Behörden erzwungene Übernahme? Müssen dann die UBS-Aktionäre ihr Geld für Fehlentscheide unserer Behörde opfern?

An der Medienkonferenz wurde bekanntgegeben, dass die Behörden in den USA und Grossbritannien eine rasche Zustimmung in Aussicht gestellt hätten. Es sei zwar kein Druck von den USA auf die Schweiz ausgeübt worden, aber «was gut für die Schweiz sei, sei auch gut für die USA».

Haben die Amerikaner mit der Finma Kontakt aufgenommen oder umgekehrt, und wann ist die Finma mit den amerikanischen Aufsichtsbehörden (Treasury, US Fed, SEC, FDIC) in Bezug auf die Zustimmung in Verbindung getreten? Was wird die Finma tun, wenn eine der ausländischen Behörden die Übernahme ablehnt oder Auflagen macht?

Einmal mehr wurde an der Medienkonferenz auch bestätigt, dass Mitte März die Situation eskalierte und damals klar wurde, dass eine Zahlungsunfähigkeit nicht mehr abgewendet werden konnte. Da hätte man doch nachfragen müssen, weshalb dann die Finma zusammen mit der SNB am 15. März eine Medienmitteilung publizierte, die dem Publikum weismachen sollte, dass die Eigenmittel und Liquiditäts-Anforderungen voll erfüllt seien. Waren am 15. März 2023 tatsächlich noch ausreichend liquide Mittel vorhanden?