Das Bundesgericht hat entschieden: Auf das Begehren der ehemaligen Zuger Linkspolitikerin Jolanda Spiess-Hegglin um ein vorsorgliches Verbot eines Buches über die Hintergründe des Sexskandals bei der Zuger Landammannfeier von 2014 wird nicht eingetreten. Spiess-Hegglin habe nicht dargelegt, warum die Publikation einen «nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken» könne.
So weit, so gut. Die Landammannfeier war ein institutioneller Anlass mit gewählten Volksvertretern; ein von Spiess-Hegglin zur Anzeige gebrachter Tatverdacht führte dazu, dass ihr Ratskollege Markus Hürlimann (SVP) verhaftet wurde. Es ging um Schändung, ein schweres Verbrechen, welches sich am Rande der Feier zugetragen haben soll.
Selbstverständlich müssen die Medien in einer Demokratie über einen derartigen Vorfall berichten. Selbstverständlich haben gewählte Volksvertreter bei einem derartigen Verdacht einen Namen.
Nun gibt es zwar ein «Recht auf Vergessen». Doch davon kann hier keine Rede sein, obwohl der Fall juristisch längst geklärt ist. Spiess-Hegglin selbst konnte die Sache nie ruhen lassen. Sie will die peinliche Geschichte postum nach ihrem Gusto umschreiben.
Die bekannte Journalistin Michèle Binswanger hat den Skandal nun in einem Buch aufgearbeitet, in dem erstmals auch die Sicht des zu Unrecht verdächtigten Markus Hürlimann beleuchtet wird. Im Mai 2020 liess Spiess-Hegglin die Publikation, deren Inhalt sie gar nicht kennt, vorsorglich verbieten.
Dass die Justiz fast zwei Jahre brauchte, um diese offenkundig unhaltbare Zensurmassnahme aufzuheben, ist ein Skandal. Solche Prozesse sind teuer und aufwendig. Ohne die Unterstützung ihres Verlages, der TX Group, hätte Binswanger ihr Recht auf freie Publikation kaum durchsetzen können.
Durch «Nichteintreten» hat sich das Bundesgericht jetzt auch noch vor einem klaren Urteil gedrückt. Das sind alarmierende Nachrichten für alle, denen die Medienfreiheit ein Anliegen ist.
Sie müssen sich anmelden, um einen Kommentar abzugeben.
Noch kein Kommentar-Konto? Hier kostenlos registrieren.
Klare Worte, lieber Herr Baur. Diese Frau hat nicht nur der TX Group, sondern auch uns Steuerzahler viel Geld gekostet. Ohne die Gegendarstellung von Markus Hürlimann, konnte J. S. -H. die Opferrolle überall ausspielen, auch bei BR Berset. Trotz allem, lieber spät als nie.
Ich hoffe, dass nun Markus Hürlimann endlich rehabilitiert wird. Ich habe mit Markus Hürlimann 7 Jahre zusammen gearbeitet und Ihn als kollegialen und integren Arbeitskollegen kennen gelernt. Ich wünsch ihm alles Gute.
Der Skandal bleibt ganz woanders bestehen. Wie kam die durch und durch wässerige Lady zu einer solchen horrenden jährlichen Bundesubvention? Wie kommt es dass das Bundesgericht dieses Buchverbot der obersten Lächerlichkeit erst nach zwei Jahren aufhebt?