Bis Ende November 2021 haben 34.864 Unternehmen insgesamt 51.956 Finanzhilfe-Gesuche gestellt, für über 5 Milliarden Franken. 96 Prozent davon wurden als A-fonds-perdu-Beiträge gewährt.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle kommt jetzt in einer aktuellen Analyse zum Schluss, dass hohe Geldbeträge widerrechtlich bezogen wurden.

Dass zum Beispiel 60 Firmen, die insgesamt 11,1 Millionen Franken Hilfe bezogen, gleichzeitig Dividenden in Höhe von 8,1 Millionen Franken auszahlten, was nicht erlaubt war, kann man eigentlich noch als Klecks abtun. Ebenso die festgestellten unerlaubten Kapitalrückzahlungen.

Schon mehr zu denken gibt einem, dass über 2500 Gesuchsteller angaben, dass der Corona-bedingte Umsatzrückgang über 40 Prozent betragen habe, was sie zum Bezug von Finanzhilfen berechtigte. Das traf in Wirklichkeit jedoch nicht zu. Es geht hier um Zahlungen von über 500 Millionen Franken.

Tausenden von Betrieben, die auf Anordnung der Behörden geschlossen wurden, haben über 200 Millionen Franken an Hilfe erhalten – obwohl sie ihren Umsatz eigentlich steigern konnten.

1218 Unternehmen mit A-fonds-perdu-Finanzhilfen in Höhe von 267 Millionen Franken haben Covid-19-Kredite im Wert von 207 Millionen Franken abgelöst. Will heissen: sie haben zuerst einen zinslosen Kredit bezogen und dann mit A-fonds-perdu-Beiträgen des Bundes die Kredite zurückgezahlt.

Kurzum: Für viele dieser Betriebe könnte der richtige Härtefall jetzt eintreffen, falls sie die widerrechtlich bezogenen Gelder zurückzahlen müssen.