In den vergangenen zwei Jahren regierte der Bundesrat das Land wegen der Covid-19-Pandemie zeitweise per Notverordnungen und Notverfügungen. Er stützte sich dafür teils auch auf Artikel 185 der Bundesverfassung ab. Demnach kann die Regierung Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen.

Bei linken Politikern und Vertretern der Mitte-Partei hat sich seither der Irrglaube verfestigt, man könne diese Art des Regierens jetzt auch im Umgang mit dem Krieg in der Ukraine einführen. So steht in einem SP-Papier, dass man den Ersatz von Gasheizungen per Notrecht durchsetzen solle.

Weil der Bundesrat nicht von sich aus Sanktionen gegen Russland beschliessen kann, das Embargo-Gesetz setzt der Regierung hier enge Grenzen, riet Mitte-Politikerin Elisabeth Schneider-Schneiter via Medienportal Nau, man könne Änderungen auch über Notrecht beschliessen.

Mit Verlaub: Aber das ist nichts anderes als dummes Geschwätz.

Erstens stecken wir in keiner Situation, die einen solchen Akt nur halbwegs rechtfertigen dürfte. Zweitens ist das Regieren mittels Notrecht für eine Demokratie wie die Schweiz selbst in ausserordentlichen Lagen eine riskante Geschichte. Sie beschädigt das Wesen der Eidgenossenschaft. Drittens würde eine Sanktionserweiterung die endgültige Demontage unserer Neutralität bedeuten. Es wäre eine schwere Beeinträchtigung für unser Land.

Danach könnte man wahrscheinlich erst von einem Notstand reden. Zu retten gäbe es da aber nicht mehr viel, auch nicht per Notrecht.