«Nur Ja heisst Ja». Das war der Versuch der linken Parteien, eine Zustimmungslösung im Sexualstrafrecht einzurichten. Erfolglos.
Der Ständerat will, dass künftig «Nein heisst Nein» gilt. Mit 25 zu 18 Stimmen nahm er bei der Revision des Sexualstrafrechts die Widerspruchslösung an. Eine mildere Variante.
Wenn ein Opfer künftig verbal oder nonverbal nein sagt, es jedoch trotzdem zu sexuellen Handlungen der anderen Person kommt, gilt dies als sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder als Vergewaltigung.
Für letztere Straftat muss neu auch keine Gewalt oder Nötigung vorliegen.
Die «Nur Ja heisst Ja»-Variante hatte eine beidseitige Zustimmung zum Ziel. Verbal oder nonverbal.
Mitte-Ständerat Beat Rieder betont, dass vor Gericht «der Richter dabei das Nichtbestehen einer Einwilligung ermitteln müsste». Fehlende Umstände seien aber nicht zu beweisen.
«Ja heisst Ja» bedeute nicht, dass man einen Vertrag unterschreiben müsse, kontert die grüne Ständerätin Lisa Mazzone. Im Allgemeinen wisse man, ob die Person sexuellen Kontakt haben wolle oder nicht.
Kurz vor der Debatte bejubelte die Operation Libero auf dem Bundesplatz die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung. Sie hofft nun auf den Nationalrat.
Denn er könnte den Entscheid des Ständerates kippen.
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Um es klarzustellen: sexuelle Übergriffe sind nicht zu akzeptieren. Doch: worauf lassen sich Männer nun (potenziell) ein? Einvernehmlicher Sex, die Frau geniesst es, lässt sich verwöhnen, was hoffentlich auf Gegenseitigkeit beruht, geniesst auch die Aufmerksamkeit und das ihr geltende "Balzverhalten" (was der Natur entspricht). Aus irgendeinem Grund bereut sie es jedoch danach und entscheidet sich für eine Anzeige! Wie geht es dann weiter? Wie läuft die Beweis- und Prozessführung?
Ausgerechnet die Operation Libero - z.B. beim EU Rahmenvertrag: "Nein heisst nein"
Nun ja verrückte Zeiten brauchen verrückte Regeln, viel Spass der jungen Generationen für die Zukunft.