Sein Name ist fast so kompliziert und abenteuerlich wie seine Fälle. Marc Jean-Richard-dit-Bressel ist Abteilungsleiter auf der Zürcher Staatsanwaltschaft III, die für Wirtschaftsdelikte zuständig ist. Seine väterlichen Vorfahren schmückten sich nicht nur mit einem geradezu barocken Namen, sie führen ihre Linie auch auf einen Ahnen im Neuenburger Jura zurück, der fälschlicherweise als Begründer der Schweizer Uhrenindustrie gilt.

Jean-Richard-dit-Bressels Hobby ist der Gesang, und 2010 ist er zum Schweizer Vorentscheid des Eurovision Song Contest angetreten. Nun hat er im Fall des früheren Raiffeisen-Bankers Pierin Vincenz einmal zu viel gesungen. Nicht nur, dass das Obergericht eine beim Bezirksgericht durchgekommene Anklage zurückwies, Jean-Richard-dit-Bressel hat sich auch regelmässig mit seinem akademischen Ziehvater, dem emeritierten Zürcher Strafrechtsprofessor Andreas Donatsch, über den Fall ausgetauscht. Peter V. Kunz, Berner Professor für Wirtschaftsrecht, sieht in der NZZ ausreichende Verdachtsmomente für eine Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Schon im Fall der Swissfirst-Bank hat Jean-Richard-dit-Bressel eine höchst unglückliche Rolle gespielt. In der NZZ am Sonntag, im Facts und in der Bilanz äusserte er sich 2005 zum Fall, obwohl es Staatsanwälten verboten ist, Mitteilungen an Dritte aus den Akten einer schwebenden Untersuchung zu machen – nicht zuletzt wegen der Unschuldsvermutung. Seine öffentliche Plauderei in der Bilanz trug den Titel «Insidernorm zwingt nie zum Lügen», und im direkt nachfolgenden Leittext wurde ausdrücklich auf die «Untersuchung gegen den Chef der Swissfirst-Bank» Bezug genommen. Somit unterstellte Jean-Richard-dit-Bressel dem damaligen CEO der Swissfirst und heutigen SVP-Nationalrat Thomas Matter, er habe gelogen und dies erst noch mit der Insiderregelung gerechtfertigt. Und er schwatzte noch manch anderes über diesen Fall.

Thomas Matters Verteidiger Lorenz Erni stellte bei der Oberstaatsanwaltschaft ein Ablehnungsbegehren betreffend Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel wegen Befangenheit. Der Oberstaatsanwalt kam damals nach eingehender Prüfung zum Schluss: «Unter diesen Umständen kann die allfällige Befürchtung, dass der Staatsanwalt möglicherweise den belastenden und entlastenden Umständen nicht mit gleicher Sorgfalt nachgehen und nicht mehr völlig unabhängig und unparteiisch prüfen würde, ob die Voraussetzungen für eine Anklage-Erhebung gegeben sind, nicht als völlig unbegründet und haltlos bezeichnet werden.» Das Ablehnungsgesuch wurde gutgeheissen, Jean-Richard-dit-Bressel hat sich damals durch seine Plauderei selber aus dem Rennen genommen.

Die 3 Top-Kommentare zu "Der Zürcher Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel hat im Fall Vincenz mutmasslich das Amtsgeheimnis verletzt. Es ist nicht das erste Mal"
  • Chili

    Einmal mehr pure Selbstüberschätzung eines Staatsanwaltes. Ich bleibe dabei, ein Staatsanwalt, ist oft ein Anwalt, welcher in der Privatwirtschaft wohl nicht genügen kann.

  • beni68

    Bundesrichter, Oberrichter, Staatsanwälte - viele in der Privatwirtschaft unbrauchbar. Im erweiterten Bekanntenkreis kenne ich einen Oberrichter der keine Ahnung hat und einen Richter am Bundesverwaltungsgericht der vorher sehr brotlos war.

  • lektor

    Es ist leider eine traurige Tatsache, dass wir sowohl in der Politik wie auch in der Justiz nur noch bestenfalls die 2. Garnitur haben. Diese Zeitgenossen wären in der Privatwirtschaft völlig unbrauchbar. Dazu kommt, dass sie sich ständig mit größtenteils fragwürdigen Methoden zu profilieren versuchen. Wer erinnert sich noch an Carla del Ponte welche immer mit Kanonen auf Spatzen geschossen hat, bevor sie in ein anderes Gremium abgeschoben wurde?