Juristen versuchen ein Gegengewicht zu Epidemiologen und Behörden aufzubauen. Seit einer Woche gilt das vom Bundesrat verschärfte Corona-Regime: Zu Innenräumen von Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang («2 G»).

Viele Leute verstehen den Sinn dieser Massnahmen nicht, finden sie übertrieben – und jetzt haben Juristen nachgedoppelt.

Rund 140 Rechtsanwälte, Notare, Wissenschaftler und Richter haben im Namen des Juristen-Komitees in einem Brief an die Nationalratspräsidentin und den Ständeratspräsidenten die 2-G-Zertifikatspflicht als verfassungswidrig kritisiert.

Ausweitung und Verschärfung der Zertifikatspflicht stellten einen schweren und dauerhaften Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar. Nun würden sogar gesunde Menschen, die ihren Covid-Status BAG-konform als «negativ» nachgewiesen hätten, von grossen Teilen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens ausgeschlossen.

Für derartige Eingriffe müssten laut den Juristen, deren Namen im Brief stehen, spezielle Voraussetzungen erfüllt sein – etwa Sterbe- und Hospitalisierungsquoten über längere Zeit hinweg auf nie da gewesenem Niveau.

Nicht eine einzige der nötigen Voraussetzungen sei erfüllt. Die sogenannten Fallzahlen hätten sich von den Sterbezahlen entkoppelt. Es gebe keine schwere unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Gesundheit.

Rechtliche Einwände gegen die Corona-Politik sind seit längerem eher am Rand der Diskussionen zu vernehmen. Die Frage nach der Verfassungsmässigkeit taucht zwar immer wieder auf, aber nicht im Zentrum der Debatte, wo weiterhin die Epidemiologie dominiert.

Mit ihrer Aktion versuchen die Juristen nun das Thema in diese Richtung zu schieben: Sie appellieren an die Bundesversammlung, ihre Oberaufsicht über den Bundesrat wahrzunehmen und von ihm Rechenschaft für seine Politik zu fordern.