Allein 2022 hat die EU ungerechtfertigterweise 3,68 Milliarden Euro Strafzahlungen von deutschen Autoherstellern eingezogen aufgrund von überschrittenen CO2-Flottengrenzwerten. Dies berichtet die Welt.

Die EU erhebt seit 2009 solche Strafzahlungen, wenn Hersteller die festgelegten Grenzwerte überschreiten. Früher lag der Grenzwert für CO2-Emissionen bei 130 Gramm pro Kilometer. Heute sind es 95 Gramm, und ab 2035 soll der Grenzwert bei null Gramm liegen.

Bereits 2008 warnten die Politiker Markus Söder und Christian Wulff, dass solche Massnahmen rechtlich bedenklich seien. Trotzdem hat die EU seit fünfzehn Jahren erhebliche Geldbeträge eingefordert.

Das aktuelle Gutachten von Professor Martin Kment von der Universität Augsburg stellt fest, dass die EU keine rechtliche Grundlage in den europäischen Verträgen hat, diese Strafzahlungen zu erheben. Nur die Mitgliedstaaten sind berechtigt, Sanktionen zu verhängen, nicht die EU selbst. Demnach sind auch die Einnahmen aus diesen Bussgeldern, die in den europäischen Haushalt fliessen, vertragswidrig.

Diskutiert wird nun, ob betroffene Unternehmen Anspruch auf eine Rückerstattung haben könnten.