Der Magdeburger-Weihnachtsmarkt-Attentäter Taleb al-Abdulmohsen war den Behörden seit Jahren wegen zahlreicher Vergehen bekannt. Laut einem BKA-Bericht war der 50-Jährige unter anderem wegen Störung des öffentlichen Friedens (2013), Beleidigung und Bedrohung von Richtern (2015) sowie Verdachts auf Schleusung (2022) auffällig. Zudem veröffentlichte er mehrfach Mord- und Anschlagsdrohungen in sozialen Medien.

Trotz dieser Vorstrafen und Hinweisen auf eine Gefährdung konnte al-Abdulmohsen nicht abgeschoben werden. Der Regensburger Asylrechtler Philipp Pruy erklärte der Bild-Zeitung, dass die aktuelle Gesetzeslage nicht ausreiche, eine Ausweisung von Gefährdern wie dem Attentäter zu rechtfertigen. «All die Auffälligkeiten im Fall des Weihnachtsmarkt-Attentäters hätten nicht ausgereicht für die zuständige Ausländerbehörde, um ihn als Gefährder einzustufen und auszuweisen. Die Gesetzeslage gibt das bislang nicht her», so Pruy.

Beim Attentat starben fünf Menschen, über 200 wurden verletzt.