Sollte der «Hass» auf eine Volksgruppe oder Religionsgemeinschaft tatsächlich strafbar sein, wie einige unserer woken Ordnungshüter derzeit warnen, dürfte die tonangebende Zunft kollektiv auf der Anklagebank sitzen: Was sich derzeit an wahnhaftem Hass auf alles Russische über die Meinungs-Spalten ergiesst, kann nur noch tiefenpsychologisch erklärt werden. Zum Beispiel, dass Tschaikowsky nicht aufgeführt werden darf, weil … Die NZZ scheint alles aufzusaugen, um gegen Putin aufzurüsten: Es wird sogar ein sogenannter «Dostojewskismus» für die Toten in Butscha verantwortlich gemacht weiterlesen
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