Der Alkoholkonsum gehört zugegebenermassen nicht zu den elementaren Menschenrechten. Doch ein Gläschen in Ehren sollte man nicht verwehren. Schon gar nicht während der Pandemie.
Das dachte sich wohl auch ein Zürcher IV-Rentner an einem Dezembernachmittag im Aussenquartier Altstetten. In seinem Wohnheim gönnte er sich zwei Halbliter-Büchsen Bier. Danach fuhr er mit seinem Elektro-Rollstuhl zum 600 Meter entfernten Lindenplatz, kaufte zwei weitere Dosen und gönnte sich diese unter freiem Himmel.
Vermutlich hätte die Geschichte keine weitere Wendung genommen, hätte nicht ein technischer Defekt den (stehenden) Rollstuhl in Brand gesetzt. So rückte die Polizei an und liess den Rentner ins ominöse Röhrchen blasen. Resultat: 1 Promille! Weil sich nun auch der örtliche Christbaum-Verkäufer einmischte und den Bierkonsum bestätigte, sass der bedauernswerte Rollstuhlfahrer in der Falle.
Das Verdikt des Stadtrichteramts: 500 Franken Busse «wegen fahrlässigen Fahrens eines Leichtmotorrads in fahrunfähigem Zustand». Mit den Schreibgebühren (430 Franken) belief sich die Strafe auf fast 1000 Franken.
Weil der Mann diese Busse nicht zahlen konnte, zog er das Urteil weiter. Trotz widersprüchlichen Aussagen des Rentners liess der Richter Milde walten, stufte den Rollstuhl (im juristischen Sinn) als Fahrrad (und nicht als Motorrad) ein und senkte die Busse auf 200 Franken.
Ein Happy End war dies aber nicht. Weil der Rekurs abgewiesen wurde, gehen die Gerichtskosten von 1350 Franken zu Lasten des Verurteilten.
Die Moral der Geschichte? Rechtsprechung hat nicht immer etwas mit Gerechtigkeit zu tun.
Und: Traue keinem Christbaum-Verkäufer.
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Irgendwie obskur. Woher weiss die Polizei, was er VOR der Fahrt zum Lindenplatz getrunken hatte? Da gab es keinen Baumblockwart und er selbst wird's vermutlich nicht gebeichtet haben? Nach dem Auffüllen in der Öffentlichkeit ist er aber nicht mehr gefahren, weil sein Gefährt brannte. Was also hat der Zeuge zur Wahrheitsfindung beigetragen? Nichts. Wenn er nach dem 2.Liter 1 Promille hatte wird er nach dem ersten 0.5 gehabt haben. Und das kosten insgesamt 1500 Franken? Auf einem Fahrrad?
Was wurde denn passieren wenn der Rollstuhl-Fahrer, ein Schwerbehinderter also, seine Buße im Gefängnis Absitz? Sind Rollstühlfahrer/Schwerbehindert gerechte Gefängnisse vorhanden?
Sich als Asylant ausgeben, dann hätte er noch 2 Sixpack von den Gutmenschen spendiert bekommen. PS: Es ist unbedingt wichtig, dass solche Schwerstübeltäter mit der ganzen Härte, des ganz harten Gesetzes bestraft werden. Mein Vorschlag, 3 Monate Entzug der IV Rente, den Rollstuhl beschlagnahmen damit er nicht mehr Übeltätert. Bitte nicht falsch verstehen, aber unsere Behörden und Richter sind wahnsinnige Überholer von Falschfahreren auf der Autobahn und schimpfen über den Gegenverkehr.
Wer regelmässig Alkohol konsumiert, kann mit 1 Promille mit Rollstuhl wohl noch fahrtüchtig sein. Früher galt ja beim Autofahren noch 0,8 Promille. Wen hätte denn der Rollstuhlfahrer gefährden können ausser sich und sein Gefährt? Die "Via secura" ist an Absurditäten ziemlich reich. Noch ein zweites Mal erwischt, müsste er wohl ein Jahr lang abstinent sein und sich bei gut fix besoldeten Härchentester schikanieren lassen.
Gute Idee mit den 10 Fränkli, bitte Konto einrichten. Recht und und Gerechtigkeit sind verschiedene Halbschuhe, dies weiss ich schon lange und Nachsicht eine Frage der Intelligenz und der Emphatie der Strafvollzugsbehörde. Die schenken die eher einem tollwütigen, teuren "Carlos"!
Es wird wohl nicht ohne Grund ein IV-Rentner/Rollstuhlfahrer entsprechend viel Bier intus haben. Aber im postaktiven Verurteilen sind wir dann stark, sehr stark, da sind wird dann ganz gross und stark und die Busse geht natürlich an den Staat.
Hier geht es ja nicht um „ein Gläschen in Ehren, sondern um zwei Liter Bier.Von Fahrrad bis Auto ist das nicht mehr akzeptabel.
Teure Bierchen, das nennt man Pech! Der FIAZ Rollstuhlfahrer kann noch froh sein, dass er nicht auch noch mit einem Führerausweisentzug und Fahrverbot bestraft wurde, zumal der Rollstuhl als Corpus Delicti dazu auch noch abgebrannt ist. *Sarkasmus off
Eine typische Seldwyla-Geschichte! Gottfried Keller hätte sicher Freude daran. Im Ernst: Hier hat der Amtsschimmel sehr kräftig gewiehert. Ohne das Verhalten des E-Rollstuhlfahrers zu entschuldigen frage ich mich als Teilnehmer des motorisierten Verkehrs, warum die „Freunde und Helfer“ nicht vermehrt bei Verkehrsampeln stehen und die Rowdies auf 2 Rädern herauspicken, welche das Rotlicht missachten???
Fortschrittliche Justiz: Einheimische werden erbarmungslos abgestraft, Migranten und Asylanten mit Samthandschuhen angefasst.
Via secura. Wie die Corona-Hysterie, aber auf der Strasse.
Was ist nur los auf dieser Welt? Der Schaden am Elektrorollstuhl war genug Strafe. Den muss er ja auch wieder flicken.
Ich hoffe wir Weltwocheleser bringen das Geld für diesen Mann zusammen. Jeder gibt 10 Franken. Ich bitte die Redaktion ein Konto anzugeben wo wir das Geld einzahlen können.
Danke
Das sind ja doch 2 Liter Bier. Sollte man eigentlich zu geniessen ohne ein Fahrzeug zu benützen.
Genau! Der Rollstuhlfshrer hätte sein Gefährt in der Garage lassen können und sein Bier besser zu Fuss beim Kiosk abgeholt... So wie wir (die wir keine Behinderung haben, oder nur im Kopf) es auch täten.