Die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat das Strafverfahren im Zusammenhang mit einem «Blackfacing»-Vorfall beim Auftritt eines Jodlerchors in Walzenhausen eingestellt.
Wie die Sonntagszeitung berichtete, waren in dem vorliegenden Material keine rassistischen Bemerkungen oder Verstösse gegen die Menschenwürde erkennbar – auch wenn Bekleidung und Inszenierung typische Elemente des «Blackfacing» enthielten.
Der Vorfall hatte im November für nationale Aufregung gesorgt.
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Im Kanton Zürich oder Basel wären sie verurteilt worden, im Appenzellerland ist die Vernunft anscheinend noch nicht ausgestorben.
Was, es gibt noch vernünftige, normale Richter, die nicht der Gesinnung verpflichtet sind?!
Sehr gut! Dass es überhaupt zu einem Prpzess kommen konnte, ist schon ein Skandal für sich!