In Schwerin gilt künftig eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger. Damit ist die Stadt die erste in Deutschland, die Bürgergeld-Bezieher zur Arbeit verpflichtet. Andernfalls drohen Geldstrafen.

Der Stadtrat beschloss, dass Bürgergeld-Empfänger bei gemeinnützigen Trägern wie Kitas und Schulen arbeiten müssen. Der Antrag der AfD zielte ursprünglich nur auf Asylbewerber, wurde jedoch von der CDU erweitert, um auch Bürgergeld-Bezieher einzubeziehen. CDU-Fraktions-Chef Gert Rudolf erklärte der Bild-Zeitung: «Wer Leistung bekommt, muss auch etwas dafür tun. Es ist frappierend, dass das bisher nicht besser angewendet wird. Oft erbringen Bürgergeld-Empfänger zu lange keine Gegenleistung.»

Vorbild sei das Thüringer Modell, bei dem Asylbewerber für gemeinnützige Arbeit verpflichtet werden. Betroffen sind auch Bürgergeld-Empfänger aus der Ukraine.