Die Sanktionen gegen die russischen Milliardäre Michail Fridman und Pjotr Awen sind durch das EU-Gericht in Luxemburg aufgehoben worden. Diese Entscheidung könnte auch für Personen, die der Korruption verdächtig sind, bedeutsam werden, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Damit kehrt das Gericht von der bisherigen Praxis des EU-Ministerrats seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ab, ohne ausreichende rechtliche Grundlage Wirtschaftssanktionen zu verhängen.

Die Vermögen der betroffenen Personen wurden seither eingefroren, ohne dass ihnen ein rechtliches Gehör gewährt wurde. Im Falle von Fridman und Awen genügten dem EU-Ministerrat Hinweise auf Bekanntschafts- und Verwandtschaftsverhältnisse.

Das EU-Gerichts betont nun, es seien handfeste Schuldnachweise notwendig. Die Unschuldsvermutung gelte für alle, auch für Russen. Was zu einem Umdenken in der EU-Sanktionspolitik führen könnte, die darauf abzielt, solche individuellen Wirtschaftssanktionen immer häufiger auszusprechen.