Die goldenen Fallschirme für Kader der Bundesverwaltung, deren man sich entledigen will, bereiten seit Jahren grosses Unbehagen. Erst vor wenigen Monaten sorgte die Abgangsentschädigung für die langjährige Chefin des Bundesamtes für Polizei, Nicoletta della Valle – in Höhe von knapp 400.000 Franken – für dicke Schlagzeilen in der Zeitung Blick.

Fakt ist: Solche Fälle kosten den Bund jährlich mehrere Millionen Franken an Steuergeldern.

Genug ist genug, sagte sich nun der Genfer Nationalrat Roger Golay vom Mouvement Citoyens Genevois nach den Zahlungen an della Valle. Er verlangte in einer Motion, dass der Bundesrat die Bundespersonalverordnung so anzupassen habe, dass solche Entschädigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung oder eines vom Bund kontrollierten Unternehmens in Zukunft unterbunden werden können. Sie sollten nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden, wenn dadurch eine friedliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses erreicht werden könne, forderte Golay im Vorstoss.

Der Nationalrat hat diese Motion am Mittwoch deutlich angenommen – und zwar gegen den Willen von Finanzministerin Karin Keller-Sutter, die erfolglos dagegen plädierte. Die Annahme dieses Vorstosses ist für den Genfer Nationalrat gewiss ein grosser Erfolg. Die Frage ist jedoch: Was bringt es?

Wenn ein Bundesrat einen Chefbeamten auswechseln will, und das kommt bei einem Departementswechsel häufig vor, geht das meistens nur im Hauruckverfahren und selten im gegenseitigen Einvernehmen – auch wenn nach aussen eine Friede-Freude-Eierkuchen-Mentalität zelebriert wird.

Die Gefahr ist also gross und wahrscheinlich, dass die von Golay verlangten Zahlungen von Abgangsentschädigungen in Ausnahmefällen zur Regel werden und geschassten Chefbeamten der «Abschied» mit viel Geld versüsst wird.