Wenn es brennt, findet auf der Feuerwache in der Regel keine Debatte über die Grundwerte der Demokratie statt, bevor die Mannschaft ausrückt. Feuerwehrleute löschen auch nicht je nach ihrer politischen Einstellung ein bisschen mehr oder weniger.

Das aber unterstellt ein neuer Paragraf im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Darin soll festgehalten werden: Um das Ehrenamt eines Feuerwehrmanns antreten zu dürfen, müsse man «persönlich geeignet sein und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten».

Wie der MDR berichtet, fühlen sich nun die Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren in Südthüringen unter Generalverdacht gestellt. Feuerwehrleute seien schon immer politisch und religiös neutral und würden jedem helfen, unabhängig von dessen Herkunft. Nun werde diese Grundeinstellung angezweifelt.

Es ist auch fraglich, wie die Haltung des Einzelnen gegenüber der demokratischen Grundordnung kontrolliert werden soll. Die CDU hat bereits angekündigt, den Passus im Innenausschuss zu hinterfragen. Vor allem, da in Thüringen kein einziger Fall von Rassismus oder Extremismus innerhalb der Feuerwehr bekannt sei.

Das Innenministerium erklärt, man habe lediglich eine «Regelungslücke» geschlossen. Feuerwehrleute seien Vertreter des Staats und müssten deshalb dessen «verfassungsrechtliche Grundprinzipien» mittragen. Ein Check sei aber nicht geplant.

Schon heute haben die Feuerwehren in der Region Mühe, ehrenamtlich mitwirkende Leute zu finden. Sie befürchten nun, dass der neu formulierte Paragraf das noch weiter erschwert, weil sich viele einem solchen Gesinnungsbekenntnis nicht unterziehen wollen.