Warum hat man nicht das SNB-Gesetz mit Notrecht übersteuert und der SNB die Kompetenz eingeräumt, der CS unbegrenzte Liquidität zur Verfügung zu stellen? Allein die Ankündigung eines solchen Schrittes hätte die Lage wohl beruhigt. Stattdessen hat man unzählige andere Gesetze ausgehebelt, angefangen beim Obligationenrecht über das Aktienrecht, das SchKG bis hin zum Kartellrecht und zur too big to fail-Regulierung.

Noch immer ist ungeklärt, ob mit der Übernahme nun auch die Obligationäre der UBS und die UBS-Kontoinhaber infolge des Konkursprivilegs der SNB in die Nachrangigkeit versetzt werden.

SVP-Nationalrat Roland Büchel hat zwar zweimal nachgefragt, aber er wurde mit Gemeinplätzen abserviert. Die irreführende Medienmitteilung der SNB und der Finma am 15. März, die die Erfüllung sämtlicher Eigenmittel- und Liquiditätserfordernisse bestätigte, wurde von Bundesrätin Karin Keller-Sutter als vertrauensstützende Massnahme ohne Entschuldigung beschönigt, obwohl gerade diese Fehlmeldung das Vertrauen in die SNB und der Finma in Frage stellt.

Wenn ein Geschäftsmann seine private Firma liquidiert, dann müssen gesetzesgemäss zuerst alle Gläubiger ihr Geld erhalten. Dazu dient die Veräusserung der Konkursmasse. Aber wenn nach der Befriedigung aller Gläubiger noch Geld übrigbleibt, dann fällt dieses den Aktionären zu. Deshalb war es meines Erachtens falsch, damit zu drohen, dass im Falle einer CS-Liquidation die Aktionäre all ihr Geld verloren hätten.

Immerhin wies die CS auch nach Abzug des wertlosen Goodwills (2,9 Milliarden Franken) Ende 2022 noch Eigenmittel von 42,4 Milliarden Franken auf. Mit der Nichtigkeitserklärung der AT1-Anleihen kamen weitere 16 Milliarden dazu. Damit entfällt auch die jährliche Zinslast von rund einer Milliarde Franken.

Die Finanzministerin schweigt sich bis heute darüber aus, wer mit wem in Kontakt getreten ist, die Amerikaner mit unserem Bundesrat oder umgekehrt. In beiden Fällen hat es die Finanzministerin verpasst, die CS-Rettung durch die UBS an Bedingungen zu knüpfen.

Unsere Bundesrätin hätte als Gegenleistung für die «Rettung der Welt» von den USA ein Fallenlassen sämtlicher Klagen gegen die CS fordern müssen, damit die Retterin UBS nicht Rechtsrisiken in unbekannter Höhe übernehmen muss.

Enttäuschend waren auch ihre Antworten auf die von links geforderten massiv höheren Eigenmittel für die systemrelevanten oder alle Banken. Als Finanzministerin mit einem Heer von Beratern hätte sie doch wissen müssen, dass es bei diesen Forderungen um zwei- bis dreistellige Milliardenbeträge geht.

Im Vergleich zum jährlichen Emissionsvolumen an Schweizer Aktien von rund einer Milliarde im langjährigen Durchschnitt könnte ein solches Volumen kaum oder nur über viele Jahre abgewickelt werden. Viele institutionelle Inlandanleger haben ihre Portfolios bereits mit Bankobligationen vollgestopft und möchten ihre Klumpenrisiken wohl nicht weiter erhöhen. Im Ausland sind solche Beträge nach der Wertloserklärung der AT1-Anleihen durch die Finma heute kaum noch zu beschaffen.

Kommt dazu, dass viele Banken, insbesondere die drei übrigen systemrelevanten Banken, ZKB, Postfinance und die Raiffeisen-Gruppe, nicht an einer Börse kotiert sind und deshalb neues Eigenkapital beim Kanton Zürich, bei der Post beziehungsweise beim Bund oder bei den Genossenschaftern beschaffen müssten.

Die vom Bundesverwaltungsgericht dieser Tage bestätigte Nachkapitalisierung der Postfinance mit 270 Millionen Franken ist nur ein Vorgeplänkel zu dem, was noch kommen wird. Die Kantonalbanken weisen insgesamt eine Bilanzsumme von rund 800 Milliarden Franken aus. Sie sind im Vergleich zur CS somit rund 50 Prozent grösser.

Einige sind zwar an der Börse notiert, aber die Kantone halten meistens immer noch die Mehrheit, weshalb sie auch den Löwenanteil an der geforderten Eigenmittelaufstockung tragen müssten. Eine massive Neuverschuldung wird die Folge sein.