Kann man dafür verurteilt werden, öffentlich gemachte Aussagen anderer Menschen auf Twitter, heute X, erneut zu publizieren?
Im Fall des Manns mit dem Pseudonym Mic de Vries hat das Gericht geurteilt: Nein. Er habe mit der Publikation nicht beabsichtigt, die Zitierten in Gefahr zu bringen.
De Vries hatte ab Juli 2022 in einer 25-teiligen Sammlung Sätze von Politikern, Ärzten und Prominenten veröffentlicht, die sich gegen Ungeimpfte richteten.
Die Nutzer von Twitter wurden erinnert an Aussagen wie «hirntote Risikopiloten» (Udo Lindenberg) oder «Bekloppte» (Ex-Bundespräsident Joachim Gauck).
Schnell war danach die Rede von einer «Feindesliste» oder einem «Hasspranger», den de Vries publiziert habe. Die Anklage gegen ihn führte ins Feld, seine Zitatsammlung bringe die aufgeführten Personen in Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden. Eine SPD-Politikerin sprach gar von einer «potenziellen Todesliste».
Das Gericht sah den Vorwurf der Anklage nun aber als nicht erfüllt an und mass der Meinungsfreiheit mehr Bedeutung zu. Mic de Vries wurde freigesprochen.
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Langsam wird D zu einem zweiten Uganda Typ Idi Amin. Es garantiert die Freiheit der Meinung, aber nicht die Freiheit nach der Meinung, denn ob Meinung Meinung ist oder Meinung Haß ist, das entscheidet das ZK der Nationen Front in jedem Einzelfall
Das wirkliche Problem, welches die Kläger mit dieser Auflistung ihrer Äusserungen haben, ist doch: sie wissen haarscharf genau, dass sie diese bösartigen Diffamierungen und Hetze NICHT aus Dummheit gemacht haben. Somit NICHT als einmaligen Ausrutscher abtun können. Sondern: es war Charaktersache! Sie zeigten ihren überheblichen, arroganten Charakter. Schreckten auch keinen Millimeter vor Existenz-Zerstörungen zurück. Und DAS werden friedliebende, echt demokratisch Denkende nicht vergessen!