Kann man dafür verurteilt werden, öffentlich gemachte Aussagen anderer Menschen auf Twitter, heute X, erneut zu publizieren?

Im Fall des Manns mit dem Pseudonym Mic de Vries hat das Gericht geurteilt: Nein. Er habe mit der Publikation nicht beabsichtigt, die Zitierten in Gefahr zu bringen.

De Vries hatte ab Juli 2022 in einer 25-teiligen Sammlung Sätze von Politikern, Ärzten und Prominenten veröffentlicht, die sich gegen Ungeimpfte richteten.

Die Nutzer von Twitter wurden erinnert an Aussagen wie «hirntote Risikopiloten» (Udo Lindenberg) oder «Bekloppte» (Ex-Bundespräsident Joachim Gauck).

Schnell war danach die Rede von einer «Feindesliste» oder einem «Hasspranger», den de Vries publiziert habe. Die Anklage gegen ihn führte ins Feld, seine Zitatsammlung bringe die aufgeführten Personen in Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden. Eine SPD-Politikerin sprach gar von einer «potenziellen Todesliste».

Das Gericht sah den Vorwurf der Anklage nun aber als nicht erfüllt an und mass der Meinungsfreiheit mehr Bedeutung zu. Mic de Vries wurde freigesprochen.