Die Stadt Göttingen hat grünes Licht für den Abriss eines Mehrfamilienhauses erhalten, das um 1,26 Meter höher als erlaubt gebaut wurde. Das Verwaltungsgericht Göttingen wies eine Klage der Immobilienfirma ab, die sich gegen den Abriss wehrte.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Gebäude vorsätzlich gegen Bauvorschriften errichtet worden sei. Die Stadt betonte, es gehe darum, ein Zeichen für die Einhaltung von Bauvorschriften zu setzen. Seit zehn Jahren steht die Baustelle still, der Bauherr sucht weiterhin nach einem Kompromiss, bislang ohne Erfolg, berichtet der Sender NDR.
Für das Gebäude lag keine Genehmigung für eine Abweichung von der vorgeschriebenen Traufhöhe von 6,5 Metern vor. Tatsächlich wurde es mit einer Höhe von 7,76 Metern errichtet. Ein zuvor genehmigter Antrag auf eine geringfügige Abweichung wurde überschritten, woraufhin die Stadt 2016 einen Abrissbescheid erliess. Ein Widerspruch des Bauherrn und zwei Gerichtsverfahren blieben erfolglos.
Die Stadt Göttingen hält an ihrem Vorgehen fest, bleibt aber gesprächsbereit – allerdings nur im Rahmen der bestehenden Bauvorschriften.
Leider kenne ich analoge Beamten-Schwachsinnigkeiten in der Schweiz nur zur Genüge. Sei es ein Haus im St. Gallischen, das Lufttram in Bern, die "Entnietungs-Anordnung" der DS Neuchatel, kurz es ist endlos. Wehe dem, der Funktionären irgendwie in die Beamtenlaufbahnkarriere gerät. Ja, ich weiss, - inzwischen nennt man Beamte Staatsangestellte. Wow, der Unterschied ist gewaltig. Woher kommt wohl der ganze EU- und NATO-drill? von den Politikern oder von karriereorientierten Verwaltungsbeamten? hmm
Wir haben in ganz Europa, ausser Ungarn, die schlechtesten Regierungen aller Zeiten! Inkl CH! Die Polit-Idioten haben ganz Europa & CH kaputt regiert! Höchste Zeit , dass im grossen Stil gemistet wird! 13:38
Solcher Unsinn passiert auch in der Schweiz. In der Gemeinde Uetikon am See wurde vor kurzem ein Dachfenster auf kosten des Eigentümers abgebaut. Es störe die Dachlandschaft, hiess es. Das Dachfenster war von derselben Behörde 1973 bewilligt worden.