Das Verwaltungsgericht Köln hat die geplante Abschiebung eines radikalen Salafisten-Predigers aus Bonn untersagt. Der Prediger, der sich Abdul Alim Hamza nennt, war im September in Abschiebehaft genommen worden, nachdem das Ausländeramt Bonn seine Abschiebung in den Kosovo vorbereitet hatte. Das Gericht entschied jedoch, die Stadt Bonn habe nicht ausreichend belegen können, dass der Mann eine konkrete Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstelle. Allein seine Propaganda für den Salafismus reiche nicht aus, eine Ausweisung zu rechtfertigen.

Hamza, der unter anderem durch seine Predigten im «Haus der Integration» in Bonn-Duisdorf sowie durch seine Kontakte zu radikalen Salafisten wie Abu Dujana und Pierre Vogel bekannt wurde, hatte sich mit einem Eilantrag gegen die Abschiebung gewehrt und nun recht bekommen. Laut Sicherheitsbehörden war Hamza bereits seit längerer Zeit unter Beobachtung. Die Behörden hatten seine Abschiebung schon lange vorbereitet, was jedoch nicht als Reaktion auf den kürzlich erfolgten Anschlag in Solingen zu verstehen sei.

Die Stadt Bonn hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Unklar ist, ob Hamza möglicherweise ein Aufenthaltsrecht zusteht, da er mit einer Deutschen verheiratet ist und drei Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft hat. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens muss nun das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.