Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die AfD weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Gericht bestätigte, es existierten ausreichend Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen innerhalb der Partei.

Dies ermöglicht dem Verfassungsschutz, die Partei weiterhin unter Beobachtung zu halten – inklusive der Nutzung nachrichtendienstlicher Mittel.

Die beiden Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel kritisierten das Urteil. Sie kündigen an, in Berufung zu gehen.