In diesem Punkt sind sich wohl alle Schweizer einig: Niemand hat Lust, dass sein Heim ein Raub der Flammen wird – schon gar nicht am Nationalfeiertag.

So macht es Sinn, dass das Abbrennen von Feuerwerk und das Entfachen von Flammen in diesen trockenen Tagen stark eingeschränkt bleiben.

Schaut man sich aber beispielsweise die Lage im Kanton Zürich etwas genauer an, bleiben vor allem Fragen nach der Ernsthaftigkeit der Restriktionen.

Weil in dieser Sache das letzte Wort bei den Gemeinden liegt, geht die Verbotslinie quer durch den Kanton. Beispielsweise wird in der Stadt Zürich am 1. August ein Feuerwerk gezündet – und ebenso in den Gemeinden an der Goldküste. Dagegen bleiben Raketen und Vulkane am gegenüberliegenden Ufer verboten.

Dasselbe gilt für Grillieren im eigenen Garten. In Zumikon beispielsweise ist dies erlaubt, in der benachbarten Gemeinde Maur aber verboten. Rund die Hälfte des Kantons kann die grösste patriotische Pflicht am Nationalfeiertag nicht wahrnehmen und darf einen Cervelat höchstens auf Gas grillen.

Der langen Rede ernüchternder Sinn: Was uns schon in der Pandemie schonungslos vor Augen geführt wurde, bleibt auch am 1. August bestehen.

Die Schweiz ist ein bürokratischer Flickenteppich – und der gesunde Menschenverstand macht gerade Sommerferien.

Die 3 Top-Kommentare zu "Heil dir Helvetia. Grillverbot im eigenen Garten. Pünktlich zum 1. August wird die staatliche Bevormundung auf die Spitze getrieben"
  • Demokrat Läppli

    In meinem Garten bin ich mein eigener Diktator, hier gilt mein Gesetz, es besteht kein Grillverbot!

  • jiusi

    Der gesunde Menschenverstand ist uns eh schon lange abhandengekommen. Sonst hätte die Plandemi schon gar nicht entstehen können.

  • beograd

    Grillverbot im eigenen Garten...Ja ja, sie können mich mal...