Stellen Sie sich vor, ein US-Präsident verkündet, dass er den ersten muslimischen Richter ernennen wird, da noch nie ein Muslim in den Obersten Gerichtshof berufen wurde. Das wäre zweifellos verfassungswidrig: Artikel VI der Verfassung besagt, dass «niemals ein religiöser Bekenntnisakt zur Bedingung für den Antritt eines Amtes oder einer öffentlichen Vertrauensstellung im Dienst der Vereinigten … Joe Biden will erstmals eine schwarze Frau für die Wahl zur Richterin am Supreme Court nominieren. Was der Präsident als «längst überfällig» bezeichnet, ist allerdings verfassungswidrig weiterlesen
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