Wenn immer, und das über Dezennien, bei Meyer Burger die sonnenbeschienene Zukunft propagiert wurde, war bei den Zuhörern der Glaube wie in einer Offenbarungskirche zu spüren. Dabei ist die Hoffnung doch der sicherste Renditenkiller. Verdient haben bei Meyer Burger stets nur das Management und der Verwaltungsrat. Und selbst als die Gesellschaft mit neuem Geld vom Totenbett auferstand, hat der VR seine üppigen Honorare nochmals erhöht. Unglaublich, aber wahr, und nur in einem Land möglich, das sich demokratisch nennt, aber Publikumsaktionäre behandelt wie «Stimmvieh». Muhen beim Geld geben, das geht, mehr nicht.

Die schweizerische Gesetzgebung und höchstrichterliche Rechtsprechung gewähren den Aktionären weder Parteistellung noch Akteneinsicht. Der Schweizer Aktionär, so lautet ein gängiges Bonmot, ist dumm, weil er darauf vertraut, dass seinem Geld Sorge getragen wird, und er ist frech (in den Augen des Management), weil er gar noch eine Dividende wünscht. Bei Meyer Burger wurde der Bogen überspannt. Eine Aktionärsgruppe möchte einen Vertreter in den Verwaltungsrat entsenden. Am 30. Oktober findet die ausserordentliche GV statt. Obwohl die Gruppe des Kandidaten mehr als 11% der Aktien vereinigt, wehrt sich der Verwaltungsrat mit einer wüsten Kampagne gegen den Bewerber, dem von eigenen Interessen, potentiellen Interessenkonflikten und einer hypothetischen Aufnahme in die Putin-Sanktionslisten der Amerikaner ziemlich alles unterstellt wird, was sich ein kreativer Geist irgendwie ausdenken kann.

Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen: Offiziell droht der CEO mit seinem Rücktritt, falls der Kandidat gewählt werden würde. Er will damit den Anschein vermitteln, die Gesellschaft würde ohne ihn führungslos ins Elend taumeln. Wer zwei Minuten bei Besinnung ist und nachdenkt, der weiss, dass der CEO einer börsenkotierten Gesellschaft zur Zusammensetzung seines Verwaltungsrates überhaupt gar nichts zu sagen hat. Und da in concreto dieser CEO an einen festen Einjahresvertrag gebunden ist, muss seine Androhung als wohl vertragswidrig bezeichnet werden. Es gilt die Unschuldsvermutung, aber der Hinweis muss erlaubt sein, dass den Vorwurf der Nötigung auf sich ziehen kann, wer rechtswidrig angedrohte Nachteile und persönliche Interessen verknüpft.

Diesem Verhalten des CEO entgegen jeder Good Corporate Governance setzt der Verwaltungsrat die doppelte Krone auf, indem er eben dieses fragwürdige Verhalten seines CEO gegenüber den Aktionären verwendet, um gegen die Wahl des unabhängigen Kandidaten und offensichtlich einzigen echten Aktionärvertreters Stimmung zu machen.

Ist hier der Verwaltungsrat der Knecht des Managements oder haben alle nach der ominösen Oxford-Transaktion etwas zu verstecken? Wenn dieser Coup des Verwaltungsrates, anders kann man diesen versuchten Abschuss eines seriösen Kandidaten nicht bezeichnen, erfolgreich sein wird, dann zum Nachteil des Finanzplatzes Schweiz.

 

*Melchior Werdenberg ist der literarische nom de plume des Zürcher Anwaltes Hans Baumgartner, der hier die Anliegen von Sentis Capital vertritt. Soeben bei Elster & Salis erschienen ist sein Erzählband «Scheinwelten».