Mit einer irreführenden Begründung habe die Redaktion journalistische Sorgfaltspflichten verletzt, schrieb die UBI. Da die beanstandeten Interviewsequenzen nicht nur einen Nebenpunkt betrafen, verletzte die Sendung demnach das Sachgerechtigkeitsgebot. Die UBI hiess die drei Beschwerden mit sieben zu zwei Stimmen gut.
Die 3 Top-Kommentare zu "«Rassistisch. Punkt, Ausrufezeichen.» Nein. Programmrechtswidrig, Herr Brotz. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI heisst die Rüge gegen SRF-«Arena» zum Ukraine-Krieg gut"
  • Pratze

    Hoppla, es geschehen noch Zeichen und Wunder. Oder die 200 Franken Initiative zeigt schon Wirkung.

  • elsa

    Die UBI und SRG muss abgeschafft werden. Die Schweiz braucht keine Propaganda Anstalt!

  • fredy-bgul

    Es wäre ganz einfach: Ein Moderator muss das Gespräch moderieren aber nie kommentieren und schon gar nicht urteilen. Nur haben bestimmte SRG Moderatoren zu wenig Disziplin. So passieren solche Unfälle die man nicht mehr flicken kann. Die Beschwerde wurde gutgeheissen, ja klar. Der Schaden kann nicht ersetzt werden, müsste der Satz vollständig gemacht werden. Solche disziplinlosen Moderatoren müssen eng an die Kandare genommen werden, im Zweifel sogar entlassen, es gibt Bessere mit Disziplin.