Der Anhang 7 der geltenden Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen hat es in sich. Da werden nämlich jene Daten angegeben, die bei sämtlichen Prüfstufen erhoben werden können.

Dazu gehören das «biologische Geschlecht» und die «Geschlechtsidentität». Man muss sich also entscheiden, irgendwelche Zwischenstufen sind kaum möglich. Das ist beispielsweise für die Armee kein Drama, es erstaunt nur insofern, als das Departement von Viola Amherd (Mitte) im Gender-Bereich besonders progressiv sein will.

Weiter befragt werden die «religiösen Ansichten oder Tätigkeiten», «weltanschauliche Ansichten» und «politische Ansichten oder Tätigkeiten». Nicht weniger interessieren die eidgenössischen Personenprüfer «Intimsphäre und Sexualität», das «Verhältnis zur Familie», der «Freundeskreis» sowie die «Identität der Eltern». Hat jemand mit unbekanntem Vater also Pech gehabt?

Neben den finanziellen Verhältnissen werden auch Befunde erhoben über «physische und psychische Krankheiten», den «Konsum von Betäubungsmitteln und Alkohol» sowie «bewusstseinsverändernde Substanzen aller Art» und die «Medikamente».

Eine Art Blackbox stellt dann allerdings der Umgang der Verantwortlichen mit den entsprechenden Antworten dar. Was geschieht konkret, wenn ein Überprüfter ein aussereheliches Verhältnis unterhält? Oder wenn jemand Männer ebenso wie Frauen mag? Wie reagieren die Überprüfer des Bundes auf die Angabe, dass ein Überprüfter gläubiger evangelikaler Christ ist und einer entsprechenden Gemeinschaft angehört? Und mag es Sympathien für die SVP oder für eine Angehörigkeit bei der Gewerkschaft VPOD noch leiden?

Eines ist jedenfalls sicher: Wer eine Antwort aufgrund der verfassungsmässigen Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit oder mit Hinweis auf die Nichtdiskriminierungsartikel verweigert, fliegt raus.