Vor einem Monat hat das Bundesgericht nach fast zwei Jahren Prozessiererei entschieden: Die vorsorgliche Zensur des Buches der Journalistin Michèle Binswanger über den Zuger Sexskandal wird aufgehoben. Es darf publiziert werden.

Die Anwältin der über diese Affäre gestrauchelten Zuger Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin verlangte vom Bundesgericht umgehend eine Revision seines eigenen Urteils. Weil die höchsten Richter einen Teil ihrer Eingabe übersehen hätten.

Und siehe da: Das Bundesgericht will diesen Vorwurf nun vertieft prüfen – und setzt das Publikationsverbot wieder in Kraft. Provisorisch, bis auf weiteres. Fortsetzung folgt.

Auf welcher Seite man immer stehen mag in dieser unendlichen Geschichte – mit diesem kafkaesken Verfahren um eine notabene vorläufige Verfügung führt sich die Justiz selber ad absurdum.

Der Zuger Sexskandal ist längst ein Schweizer Justizskandal.

Die 3 Top-Kommentare zu "Spiess-Hegglin und kein Ende: Schon ist das Buch über den Zuger Sexskandal wieder verboten. Bis auf weiteres. Das Bundesgericht führt sich selbst ad absurdum"
  • Mueller

    Die Justiz ist leider auch zu einem linken Auffangbecken geworden!

  • hallerhans

    Frau Spiess-Hegglin ist nur noch peinlich, sogar hoch-not-peinlich und lächerlich.

  • Anna Meier

    Dass diese Hegglin sich nicht schämt? Ich hätte mich nach dem Sex Skandal verkrochen, damit man die Sache möglichst schnell vergisst. Und was ist deren Mann eigentlich für ein Waschlappen? Was hat der noch an ihr? Ich meine nicht die Sexsache, das ginge ja auch niemand etwas an. Aber dass die ständig diese Sache wieder an die Öffentlichkeit bringt, das kann doch kein normaler Mann gut finden?