In ihrem Rechtsstreit um ihre parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat die Alternative für Deutschland (AfD) vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg erzielt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der Ausschluss der Stiftung von staatlicher Förderung das Recht auf Chancengleichheit verletzt hat.

Vizepräsidentin Doris König rügte bei der Urteilsverkündung, dass Voraussetzungen und Kriterien für die Förderung politischer Stiftungen bisher nicht in einem eigenen Gesetz geregelt seien. Dies sei aber bei einer so wesentlichen Frage notwendig.

Während die anderen sechs parteinahen Stiftungen jährlich Millionenbeträge erhalten, hat die DES bisher noch kein Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen. Die AfD hatte gegen den Ausschluss geklagt.

Für die Finanzierung parteinaher Stiftungen gilt ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1986 als Richtschnur. Darin wird betont, dass alle politischen Grundströmungen in Deutschland angemessen berücksichtigt werden müssen. Die Stiftungen schlugen 1998 selbst vor, dass ein geeigneter Anhaltspunkt für eine Förderung der Umstand sein könne, dass eine Partei mehr als einmal in Fraktionsstärke in den Bundestag gewählt wird.

Seit 2022 legt ein neuer Passus im Haushaltsgesetz fest, dass nur politischen Stiftungen Gelder gewährt werden, die sich jederzeit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Dagegen hat die AfD gesondert Klage eingereicht.

Die 3 Top-Kommentare zu "Teilerfolg der AfD vor Bundes-Verfassungsgericht: Ihre politische Stiftung wurde benachteiligt"
  • Edmo

    Ich verstehe nicht, weshalb die AfD gegen den Passus von 2022 klage eingereicht hat. Wenn nur noch die Stiftungen von Parteien unterstützt werden, die sich jederzeit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten, wäre die AfD ja die einzige Partei, die noch Geld bekäme. Die anderen Parteien erfüllen diesen Anspruch nachweislich schon lange nicht mehr.

  • globe_trotter

    „… die sich jederzeit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten.“ Wenn das der Massstab ist, dürfte ja nur noch die AfD Geld erhalten.

  • e.h.d

    2022 haben SPD+Grüne+FDP+(Linke, CDU, CSU) ein Hirngespinst in das Haushaltsgesetz eingefügt, um unliebsame politische Konkurrenz zu bekämpfen und zu verhindern. Jetzt wurden sie vom Bundesverfassungsgericht dazu verpflichtet, ein ordentliches Gesetz zur Finanzierung von Parteien aus Steuermitteln zu machen. Man muss sich nun allerdings fragen, warum Parteien Steuergelder bekommen sollen und warum sie sich so etwas selbst zuschanzen können. Da gehörte eigentlich ein Riegel vorgeschoben.