Wer sich bei der Abschiebung weigert, ins Flugzeug zu steigen, oder sich anderweitig widersetzt, darf am Ende bleiben. Dies geht aus einem Schreiben der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen an die Flughafenpolizei Düsseldorf hervor, wie die Bild-Zeitung berichtet.

Manuel Ostermann, stellvertretender Vorsitzender der Bundespolizei-Gewerkschaft DPolG, zeigt sich verärgert: «Unser Rechtsstaat wird ad absurdum geführt, wenn sich Migranten durch passiven oder aktiven Widerstand einer Abschiebung entziehen können. Das Ganze wird noch absurder, wenn die gewalttätige Person anschliessend auf freiem Fuss belassen wird. Diese Realität zeigt Deutschlands Hilflosigkeit. Leidtragende sind nicht nur der Rechtsstaat, die in Deutschland lebenden Menschen, sondern insbesondere meine Kolleginnen und Kollegen.»

Ein Beispiel: Ein 38-jähriger Mann von der Elfenbeinküste griff bei seiner Abschiebung am Düsseldorfer Flughafen zwei Polizisten an. Er verletzte einen Beamten durch Faustschläge und einen weiteren durch einen Biss. Beide mussten ins Krankenhaus. Anstatt den Gewalttäter, wie im Brief gefordert, freizulassen, brachte die Polizei den Mann jedoch zum Haftrichter, der ihn dann inhaftierte.

Ostermann fordert dringend Massnahmen wie bundeseigene Abschiebehaftplätze und eine klarere Zuständigkeit der Bundespolizei für Abschiebungen.