Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel schreibt in Artikel 3 («Annahmepflicht») zwar zwingend vor: «Schweizerische Banknoten müssen von jeder Person un- beschränkt an Zahlung genommen werden.» Doch nach dem Willen von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf (BDP) wird dieser tradierte Grundsatz bald nur noch toter Buchstabe sein: Barbeträge über 100 000 Franken definiert sie als Schwarzgeld. … Bar wird strafbar weiterlesen
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