Es war ein schwarzer Montag für die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG): Am 13. April 2015 entschied das Bundesgericht, dass die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen nicht der Mehrwertsteuer (MwSt.) unterstehen. Bei der Entstehung der MwSt. im Jahr 1993 hatte der Bundesrat die SRG sogar explizit von der Steuer ausnehmen wollen. Doch in letzter Minute lancierte … Bumerang aus Lausanne weiterlesen
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