Achtung, dies ist eine höchstrichterliche Warnung: Wer an den bevorstehenden Festtagen in einen Schoggihasen oder ein Zuckerei beisst, der tut es auf eigene Gefahr. Gerade rechtzeitig zu Ostern, also den gefährlichsten Tagen des Kirchenjahres, hat das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) die Rechtsprechung um einen Grundsatzentscheid bereichert. Erstritten hat ihn der 47-jährige Dieter Pulver*. Er ass am … Des Hasen Kern weiterlesen
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