So wenig die Justiz über die Arbeit von Historikern zu urteilen hat (und ihnen womöglich noch den Prozess zu machen hat), sollten sich Historiker als Geschichtsrichter aufspielen. Wissenschaftliche Ergebnisse dürfen nicht für juristische Zwecke herhalten. Das gilt auch für die aufgearbeiteten Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika 1948–1994. Geht es um historischen Ablasshandel, ist der … Die Moral GmbH weiterlesen
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