Noch pathetischer konnte man es kaum sagen. Der Institution obliege «die Sicherung der Meinungsvielfalt sowie Informationsfreiheit als wesentliche Grundpfeiler der demokratischen Gesellschaft». Mit solchem Pathos wies 2014 das deutsche Verfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Gebühren von ARD und ZDF ab. Geklagt hatte ein Bauunternehmen. Was nun geschah, war nicht überraschend. Alle fanden das Urteil gut. … Ess-Err-Geh weiterlesen
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