Insgesamt 198 000 Franken soll der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz gemäss Anklage auf Kosten seines Arbeitgebers in einschlägig bekannten Striplokalen verprasst haben. Ob er sich damit strafbar machte, soll das Bezirksgericht Zürich klären. Nachtklub-Besuche gehörten auch beim mitangeklagten Financier Beat Stocker zur Tagesordnung. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses stellt sich die Frage, wie Manager dazu … Ewig lockt das Cabaret weiterlesen
Fügen Sie diese URL in Ihre WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Fügen Sie diesen Code in Ihre Website ein, um ihn einzubinden