Dass im Bereich der Strafverfolgung Einschränkungen von Freiheitsrechten in Kauf genommen werden müssen, ist anerkannt. Hier braucht es aber den Verdacht, dass eine bestimmte Person eine strafbare Handlung verübt hat. Entscheidend ist also, dass die betreffende Tat schon verübt worden ist. Die Gesellschaft ist aber natürlich darauf angewiesen, dass die Behörden schon vorher tätig werden … Freiheit in Sicherheit weiterlesen
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