In den Ausgaben Nr. 40/14 («Beziehungsdelikt»), Nr. 41/14 («Helden der Doppelmoral»), Nr. 42/14 («Sarasins Lücken») und Nr. 43/14 («Teure Dienste») behauptete die Weltwoche, im Berufungsverfahren von Frau Prof. Dr. Svenja Goltermann an die Universität Zürich seien nicht die wissenschaftliche Leistung und intellektuelle Brillanz entscheidend gewesen. Vielmehr sei das Berufungsverfahren wegen Befangenheit aufgrund einer Liebesbeziehung mit Prof. Sarasin nach fakultätseigenen Kriterien inkorrekt verlaufen. … Gegendarstellung weiterlesen
Fügen Sie diese URL in Ihre WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Fügen Sie diesen Code in Ihre Website ein, um ihn einzubinden