Das Bundesgericht hat entschieden: Eine Ausgleichskasse im Kanton St. Gallen muss einer 78-jährigen Frau Ergänzungsleistungen bezahlen, obwohl sie in den zwei Jahren, bevor sie ins Altersheim zog, noch schnell ihr Vermögen verprasste. 421 658 Franken verjubelte die Frau – zusätzlich zu ihrer Rente notabene – zwischen 2014 und 2016. Sie leistete sich eine Luxuswohnung, kaufte … Geld für alle weiterlesen
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