Wenn eine Polizistin einer Transfrau per Dienstanweisung an sein bestes Stück fassen muss, weil dieser sich als Frau identifiziert und deswegen nicht von einem Mann abgetastet werden will – dann weiss man, man ist ganz sicher in Berlin. In der deutschen Hauptstadt sind alle Polizisten schriftlich informiert worden, dass die «Qualitätsstandards zur Durchsuchung, Beschlagnahme und Sicherstellung bei trans- und intergeschlechtlichen Personen» offiziell wegen «mehrfach aufgetretener Missverständnisse» angepasst worden sind.

Bei «bedrohtem Schamgefühl» haben festgenommene Transpersonen jetzt das Recht, die Durchsuchung «von einer Person gleicher geschlechtlicher Identität vornehmen zu lassen». Das sei ein «berechtigtes Interesse» der Verhafteten. Eine polizeiliche Durchsuchung müsse sich «nicht zwangsläufig nach primären Geschlechtsorganen der betroffenen Person richten». Schön auch der Hinweis, dass «das berechtigte Interesse der zu durchsuchenden Person schwerer wiegt als jenes der durchsuchenden Person». Kurz: Der Verhaftete hat mehr Rechte als die Polizisten.

Polizistin Kai und Drogendealerin Ali

Aus dem Beamtendeutsch übersetzt, bedeutet die Dienstanweisung: Wenn der fiktive Drogendealer Ali in Berlin wegen Verdachts auf Drogenbesitz verhaftet wird und sich als Transfrau identifiziert, darf er verlangen, von Polizistin Steffi abgetastet zu werden statt vom groben Polizisten Kai.

Es ist nicht nur aus weiblicher Perspektive erstaunlich, dass das Polizeipräsidium Berlin die Interessen und das Schamgefühl der Polizistinnen mit Füssen tritt – nein: Das Polizeipräsidium weist zudem alle Dienststellen an, eine Form der Geschlechteridentifikation anzuwenden, die gesetzlich noch gar nicht existiert.

Auch wenn das Geschrei einschlägiger Anti-Diskriminierungs-Vertreter laut ist, finden sich zumindest bislang noch Spurenelemente von gesundem Restverstand auch in deutschen Landen. Das gerade diskutierte Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung, das genau solchen Wahnsinn möglich machen soll, ist noch nicht einmal im Kabinett, geschweige denn im Bundestag diskutiert und schon gar nicht in Kraft gesetzt worden. Auf welcher Rechtsbasis das Polizeipräsidium Berlin hier handelt, ist vollkommen unklar.

Aber vielleicht ist man bei der Polizei Berlin auch einfach pragmatisch und wendet den Irrsinn auch im umgekehrten Fall an. Wenn ein Verhafteter sein Geschlecht «identifizieren» und eine Person von «gleicher geschlechtlicher Identität» fordern darf, könnte die Spontanidentifikation ohne Rechtsgrundlage genauso von Polizisten angewendet werden. So was lässt sich mit der bekannten deutschen Gründlichkeit bis zum bitteren Ende durchziehen.

Ich empfehle, dass sich Polizist Kai selbstbewusst als Frau identifiziert. Dann steht dem beherzten Abtasten von Drogendealerin Ali nichts mehr im Wege. Und alles hat wieder seine Ordnung.