Der Tatbestand des Mordes ist nach deutschem Recht u. a. dann gegeben, wenn die Tat heimtückisch, grausam und aus niedrigen Beweggründen begangen wurde. Für eine Verurteilung wegen Mordes muss mindestens ein so-genannter Qualifikationstatbestand erfüllt sein, der aus einem konventionellen Tötungsdelikt einen Mord macht. «Heimtückisch» kann bedeuten: Messerstich in den Rücken. «Grausam»: wenn das Opfer besondere … Im Zweifel gegen die Freiheit weiterlesen
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