Vor wenigen Tagen veröffentlichte das Bundesgericht die Begründung zum Entscheid, mit dem es im Juni 2016 in der Wettbewerbspolitik einen Pflock eingeschlagen hatte. Eine Klärung ist nötig, denn der Pfosten steht weit im Schilf draussen, in sumpfigem Gelände, durch das nur ein schmaler Trampelpfad führt. Es ist ein heimtückisches Gebiet, in dem eine Firma keinen … In Einerkolonne weiterlesen
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