Zur Einbürgerung «geeignet» sind Ausländer dann, wenn sie in die «schweizerischen Verhältnisse eingegliedert», mit den «Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut» sind, die «Rechtsordnung beachten» und «die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden». So schreibt es das «Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts» vor. Doch wie lässt sich das überprüfen? Wie kann … In zehn Minuten eingebürgert weiterlesen
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