Nehmen wir an, ein Journalist kennt den Täter in einem schweren Fall von Entführung, Erpressung, Körperverletzung oder Betrug. Die Polizei kennt den Täter nicht. Was tut nun der Journalist? Er schweigt. Er beruft sich auf den Quellenschutz. Journalisten haben gegenüber dem Rest der Bevölkerung ein aussergewöhnliches Privileg. Auch wenn sie die Beteiligten eines Verbrechens kennen, … Informanten und Intriganten weiterlesen
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