Nehmen wir an, Sie planen einen privaten Anlass in einer Zuger Lokalität. Nehmen wir an, dieser Anlass sei politisch umstritten und könnte Gegendemonstranten auf den Plan rufen. Wenn Sie die Zuger Kantonspolizei vorgängig informieren und um den angemessenen Schutz der verfassungsmässig garantierten Versammlungsfreiheit ersuchen, kommt es knüppeldick: Doch, man sei bereit, die Veranstaltung polizeilich zu … Inkasso-Polizei weiterlesen
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