In der Schweiz, in Deutschland und in Frankreich ist Leihmutterschaft untersagt. In anderen europäischen Ländern ist sie nur als unentgeltliche Dienstleistung zulässig. Die Gesetzgebung ändert sich laufend, Bestrafung ist selten. Kaum ein Gericht will ein Neugeborenes den Wunscheltern wegnehmen, weil es von einer Leihmutter ausgetragen wurde. Die kalifornische Leihmutter Omena Markarian versteht die Verbote nicht: … Intern weiterlesen
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